Sozial­fonds

Für Studie­rende, die sich kein Semes­ter­ticket leisten können, hat der AStA einen Sozial­fonds einge­richtet, durch den die Kosten des Semes­ter­ti­ckets übernommen werden können.

Allge­meines

Wer kann einen Antrag stellen?

Studie­rende, die sich in einer finan­zi­ellen oder sozialen Härte­si­tuation befinden, z. B. aufgrund von:

  • Abschluss­arbeit
  • vorge­schrie­benem, gering oder nicht vergü­tetem Praktikum
  • fehlendem BAföG-Anspruch (z. B. wegen Alter, Status, Zweit- oder Teilzeitstudium)
  • Schwan­ger­schaft oder Elternschaft
  • Behin­derung oder Erkrankung
  • hohen, nicht gedeckten medizi­ni­schen oder psycho­lo­gi­schen Kosten
  • oder vergleich­baren Härtefällen.

Einkommen, Bedarf und vorhan­denes Vermögen werden bei der Prüfung berücksichtigt.

Wie hoch ist die Rückerstattung?

Je nach indivi­du­eller Situation können 50%, 75% oder 100% des Semes­ter­ti­cket­preises bezuschusst werden.

Es besteht kein Rechts­an­spruch auf eine Bewil­ligung. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage der Sozial­fonds-Satzung durch die Härtefallkommission.

Ablauf der Antragstellung

  1. Antrag stellen: Reicht deinen Antrag mit Begründung frist­ge­recht ein.
  2. Unter­lagen nachreichen: Fehlende Nachweise können bis zur jewei­ligen Frist einge­reicht werden.
  3. Bearbeitung: Während der Vorle­sungszeit werden die Anträge geprüft.
  4. Entscheidung: Nach Ende der Vorle­sungszeit wird die Härte­fall­kom­mission einbe­rufen; diese entscheidet über die Anträge.
  5. Ergebnis: Du wirst nach der Entscheidung über das Ergebnis der Härte­fall­kom­mission informiert.
  6. Auszahlung: Bei einer Bewil­ligung wird die Rückerstattung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergeb­nisses auf dein Konto überwiesen.

Dokumente

Termine und Fristen

Erfah­rungs­gemäß werden die meisten Anträge erst gegen Ende der Frist einge­reicht. Um eine schnellere Bearbeitung zu ermög­lichen, bitten wir dich, die Anträge so schnell wie möglich nach Einzahlung des Semes­ter­bei­trages einzureichen!

Sommer­se­mester
Antrags­eingang bis zum 15. April
Die notwen­digen Nachweise müssen vollständig bis zum 30. April vorliegen

Winter­se­mester
Antrags­eingang bis zum 15. Oktober
Die notwen­digen Nachweise müssen bis zum 31. Oktober vorliegen

Für Studierende, die sich erstmalig an der Fachhochschule Potsdam immatrikulieren, gilt eine Fristverlängerung von 14 Tagen.

Kontakt

Ilja Miller

Ilja Miller

Sozial­fonds­be­auf­tragter