Der Fachbereich hat eine eigene Studierendenvertretung – der Studierendenrat. Weitere studentische Vertreter*innen sind Teil des Fachbereichsrats, des Prüfungsausschusses, in (Berufungs-)Kommissionen und im dezentralen Wahlvorstand.
StuRa
Der Studierendenrat vertritt die Interessen der Studierenden des Fachbereiches. Er ist erster Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen rund um das Studium, bei Orientierungsschwierigkeiten sowie Klausuren, und vermittelt zwischen Studierenden, Lehrenden und dem Dekanat. Der StuRa fördert studentische Projekte, koordiniert studentische Aktivitäten und Veranstaltungen im Fachbereich und betreuut die Erstsemester. Er besteht aus 3 bis 10 Studierenden des Fachbereiches und tagt in der Regel einmal die Woche.
Team
Nicolai Bach
Pauline Grasse
Henriette Griesel
Yan Heinemann
Evi Milz
Leonie Peuker
Arne Schönbrunn
Carla Steinseifer
Aktuelles
Termine
Aufgaben
Die Aufgaben der Studierendenräte sind im Besonderen:
- die Beantragung, Verwaltung und Abrechnung der Finanzen der Studierendenschaft des Fachbereiches auf Grundlage der Finanzordnung der Studierendenschaft der FH Potsdam die Entsendung von Studierenden in fachbereichsinterne Gremien, die nicht durch Direktwahlen besetzt werden
- die Entsendung von Mitgliedern der Studierendenräte in die Schwerpunkte des AStA
- die Organisation der Vollversammlung der Studierendenschaft des Fachbereichs obliegt dem jeweiligen Studierendenrat. Die Antragsteller*in nen gemäß § 5 (4) sind zur Mitwirkung verpflichtet. Die jeweiligen Studierendenräte sind dazu verpflichtet, die Studierendenschaft auf die Vollversammlung und ihre thematischen Schwerpunkte aufmerksam zu machen und hierfür geeignete Werbung zu betreiben.
- Der StuRa kündigt seine Sitzungen öffentlich an und führt über diese Protokoll. Die Protokolle sind für alle Studierenden online einsehbar.
- Im Falle eines unterbesetzten Allgemeinen Studierendenausschusses, hat der StuRa, gemäß §7 (12), Mitglieder zu entsenden, die Schwerpunkte des AStA, bis zur nächsten offiziellen Wahl, übernehmen. Den kooptierten AStA Mitgliedern wer den bis zu ihrem Ausscheiden alle Rechte eines ständigen AStA Mitglieds zuteil. Sollte der StuRa mangels eigener Mitglieder o.ä. niemanden entsenden können, so gilt die Sonderregelung zu §7 (12) als nichtig.
– Auszug § 8 (4) Die Studierendenräte (StuRa), Satzung der Studierendenschaft (31.05.2023)
Dokumente
Title | Version | |
---|---|---|
Projektförderrichtlinie der Studierendenschaft | 22.04.2024 | |
Satzung der Studierendenschaft der Fachhochschule Potsdam | 31.05.2023 |
Kontakt
Vollversammlung der Studierendenschaft des Fachbereichs
In der Vollversammlung des Fachbereiches können alle Studierenden des Fachbereichs Anträge stellen und sind rede- und stimmberechtigt. Was hier entschieden wird, setzt der StuRa um. Die Vollversammlung der Studierendenschaft des Fachbereichs wird vom StuRa organisiert und findet mindestens einmal im Jahr statt.
Du hast die Macht! – Aufgaben der Vollversammlung
Was macht der StuRa?
Der StuRa stellt euch aktuelle Projekte vor und präsentiert euch den Haushaltsplan. Das ist die ideale Gelegenheit, einen kritischen Blick auf unsere Arbeit zu werfen, uns mit Fragen zu löchern und eure Ideen einzubringen.
Studium und Campus
Im eigenen Studiengang ist es manchmal schwer, über den Tellerrand hinaus den Überblick zu behalten. Aber im Bereich Studium und Lehre ist immer viel Bewegung. Wir fassen für euch die aktuellsten Entwicklungen zusammen.
Wer bekommt euer Geld?
Ihr stimmt auf der Vollversammlung ab, was ihr mit eurem Semesterbeitrag unterstützen möchtet. Welche Veranstaltung, welches Projekt bekommt wie viel Geld?
Hingehen und einbringen!
Studentische Vollversammlungen nehmen zwischen zwei und vier Stunden in Anspruch. Es lohnt sich für euch, diese Zeit zu investieren. Nie habt ihr so leicht so viel Einfluss auf euer Leben auf dem Campus, nie könnt ihr so leicht den Anschluss an aktuelle Themen an der Hochschule bekommen. Meldet euch während der Vollversammlung und erklärt euer Anliegen, stellt Fragen, diskutiert mit dem StuRa und euren Kommiliton:innen.
Dokumente
Title | Version | |
---|---|---|
Geschäftsordnung der Vollversammlung der Studierendenschaft | 11.11.2020 | |
Projektförderrichtlinie der Studierendenschaft | 22.04.2024 |
Nächster Termin
Fachbereichsrat
Im Fachbereichsrat (FBR) werden Themen besprochen, die den gesamten Fachbereich betreffen. Der FBR wählt die Dekan:innen und Prodekan:innen, entscheidet über Studien- und Prüfungsordnungen sowie über Berufungen.
Der FBR setzt sich aus Studierenden, Professor:innen, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen des Fachbereichs zusammen. Die zwei studentischen Vertreter*innen haben einen Stimmenanteil von 30%. Die Sitzungen finden einmal im Monat statt.
Studentische Vertreter:innen
Evi Milz
Robynne-Marie Winkler
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation der Prüfungen, ihre ordnungsgemäße Durchführung und für die Entscheidung in Prüfungsangelegenheiten zuständig. Er achtet darauf, dass die Bestimmungen der studiengangsbezogenen Ordnungen eingehalten werden.
Einem Prüfungsausschuss eines Fachbereichs gehören jeweils an: drei studentische Vertreter:innen, vier Professor:innen, ein:e akademische Mitarbeiter:in und bei Bedarf beratende Mitglieder. Der Prüfungsausschuss tritt mindestens einmal im Semester zusammen.
Dezentraler Wahlvorstand
Der dezentrale Wahlvorstand führt die Wahlen der:des Vorsitzenden des Fachbereichsrates und der*des stellvertretenden Vorsitzenden sowie der:des Dekan:in, und Prodekan:innen des Fachbereichs.
Die Mitglieder des Wahlvorstands werden vom Fachbereichsrat nach Statusgruppen gewählt. Einem Wahlvorstand gehören an: ein:e studentische:r Vertreter:in, ein:e Professor:in, ein:e akademische:r Mitarbeiter:in und ein:e nicht-wissenschaftliche:n Mitarbeiter:in. Jede Gruppe wählt zudem eine:n Stellvertreter:in.
Zudem unterstützt der dezentrale Wahlvorstand den zentralen Wahlvorstand bei der Durchführung der allgemeinen Wahlen.
Kommissionen
Berufungskommission
Für die Berufung einer neuen Professur wird eine Berufungskommission eingesetzt, die vom Fachbereichsrat gewählt wird. Diese Kommission sichtet Bewerbungen, organisiert Anhörungen und erstellt daraufhin einen Berufungsvorschlag in Form einer Berufungsliste, die vom Fachbereichsrat und vom Senat beschlossen wird.
Als stimmberechtigte Mitglieder gehören der Berufungskommission an: mindestens ein:e studentische Vertreter:in, eine insgesamt die Mehrheit der Gruppe sichernde Anzahl an Professor:innen, mindestens eine externe sachverständige Person, mindestens ein Mitglied der akademischen Mitarbeiter:innen und eine von dem Präsidenten*der Präsidentin bestimmte Person, die keiner Statusgruppe zugerechnet wird.
Studienkommission
Für die Studiengänge des Fachbereichs können Studienkommissionen eingesetzt werden. Auf Antrag der studentischen Mitglieder im Fachbereichsrat muss der Fachbereichsrat Studienkommissionen einsetzen. Über die Zusammensetzung, Art und Umfang der Aufgaben der jeweiligen Studienkommission entscheidet der Fachbereichsrat.