Mit dem Semesterticket kannst du kreuz und quer durch Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland fahren.
Geltungsbereich & Konditionen
Wie weit kann ich mit meinem Ticket fahren?
Du kannst mit deinem Deutschlandsemesterticket ganz Deutschland mit den Zügen des Nahverkehrs (und einigen ausgewählten IC-Verbindungen) sowie S‑Bahnen, Trams, U‑Bahnen und Bussen erkunden. In einigen Strecken kann das Ticket sogar im Ausland genutzt werden.
Eine detaillierte Übersicht aller Verkehrsmittel, in denen das Ticket gilt, ist auf der Website der Deutschen Bahn zu finden: In welchen Zügen gilt das Deutschland-Ticket?
Weitere Infos zum Deutschlandsemesterticket
- Das Ticket ist nicht auf weitere Personen übertragbar
- Kinder unter 6 Jahren, Kinderwagen und Handgepäck dürfen mittransportiert werden
- Keine Mitnahme von Personen über 6 Jahren
- Im VBB-Gebiet darf ein Hund mitgenommen werden
- Fahrradmitnahme nur mit Extra-Ticket (Einzelfahrt, 24-Stunden-Karte, Monatskarte)
Wann und wie ist das Deutschlandsemesterticket gültig?
Das Deutschlandsemesterticket ist ab dem 01. April, sprich mit Beginn des Sommersemesters 2024, gültig. Das Ticket gilt deutschlandweit. Es wird personalisiert digital über eine App verfügbar sein. Weitere Infos dazu folgen.
Berechtigung & Befreiung
Muss ich das Ticket nehmen?
Ja, alle Studierenden der FHP müssen vom Grundsatz ein Ticket nehmen. Es gibt jedoch Ausnahmen – siehe die nächsten Punkte.
Welche Befreiungsmöglichkeiten gibt es?
- Studierende, welche sich aufgrund ihres Studiums mindestens 3 Monate im Ausland aufhalten
- Studierende, welche an zwei Hochschulen mit Deutschland-Semesterticket immatrikuliert sind, können sich von einem Ticket befreien lassen
- Ex- oder Immatrikulation, oder schwere Erkrankung im laufenden Semester (Fallabhängig)
- Studierende, welche aufgrund einer (zeitweiligen) Behinderung im Semester keinen öffentlichen Personennahverkehr nutzen können (Nachweis via ärztlichem Attest)
Trifft einer dieser Gründe zu, muss ein Antrag auf Befreiung parallel zum Zeitpunkt der Entrichtung des Semesterbeitrages beim Studien- und Prüfungs-Service der FH Potsdam eingereicht werden.
Folgende Studierende sind nicht berechtigt, das Ticket zu nehmen
- Gästhörer:innen und Zweithörer:innen
- Fernstudierende
- Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen H, Bl, G, aG, Gl und gültiger Wertmarke für den ÖPNV
- Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen
- Studierende, die nachweislich im Urlaubs- oder Auslandssemester sind
- Teilzeitstudierende mit einem Leistungsumfang von weniger als 15 ECTS
- Studierende in Ergänzungs‑, Zusatz‑, Aufbau- und weiterbildenden Studiengängen
Ich erhalte bereits über meinen Job oder anderweitig ein Deutschlandticket
Der Bezug eines Jobtickets oder ein bestehendes Deutschlandticket ist kein Befreiungsgrund vom Deutschlandsemesterticket. Sofern du zum Bezug des Semestertickets berechtigt bist und dich nicht anderweitig vom Deutschlandticket befreien lassen kannst, bist du verpflichtet und berechtigt, das Deutschlandsemesterticket zu beziehen. Am besten, du stornierst deinen anderen Deutschlandticket-Vertrag. oder informierst deinen Arbeitgeber, dass du ein Deutschlandticket über deine Hochschule erhältst.
Kann ich die Semestergebühren ohne den Semesterticket-Beitrag überweisen?
Es ist nicht möglich, den Betrag zum Deutschlandsemesterticket von den Semestergebühren abzuziehen. Bitte überweise den gesamten zu zahlenden Betrag laut Gebührenaufstellung in MyCampus.
Kann ich mich vom Semesterticket befreien lassen, weil ich überall mit dem Auto hinfahre?
Die Nutzung eines PKW ist kein Befreiungsgrund vom Deutschlandsemesterticket.
Rückerstattung aus sozialen Gründen
Ich kann mir das Ticket nicht leisten
Eine Rückerstattung aus sozialen Gründen ist möglich. Dafür hat der AStA einen Sozialfonds eingerichtet, durch den Studierende gefördert werden können, die sich das Ticket nicht leisten können.