Deutschland-Semes­ter­ticket

Mit dem Semes­ter­ticket kannst du kreuz und quer durch Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland fahren.

Geltungs­be­reich & Konditionen

Wie weit kann ich mit meinem Ticket fahren?

Du kannst mit deinem Deutsch­land­se­mes­ter­ticket ganz Deutschland mit den Zügen des Nahver­kehrs (und einigen ausge­wählten IC-Verbin­dungen) sowie S‑Bahnen, Trams, U‑Bahnen und Bussen erkunden. In einigen Strecken kann das Ticket sogar im Ausland genutzt werden.

Eine detail­lierte Übersicht aller Verkehrs­mittel, in denen das Ticket gilt, ist auf der Website der Deutschen Bahn zu finden: In welchen Zügen gilt das Deutschland-Ticket?

Weitere Infos zum Deutschlandsemesterticket

  • Das Ticket ist nicht auf weitere Personen übertragbar
  • Kinder unter 6 Jahren, Kinder­wagen und Handgepäck dürfen mittrans­por­tiert werden
  • Keine Mitnahme von Personen über 6 Jahren
  • Im VBB-Gebiet darf ein Hund mitge­nommen werden
  • Fahrrad­mit­nahme nur mit Extra-Ticket (Einzel­fahrt, 24-Stunden-Karte, Monatskarte)

Wann und wie ist das Deutsch­land­se­mes­ter­ticket gültig?

Das Deutsch­land­se­mes­ter­ticket ist ab dem 01. April, sprich mit Beginn des Sommer­se­mesters 2024, gültig. Das Ticket gilt deutsch­landweit. Es wird perso­na­li­siert digital über eine App verfügbar sein. Weitere Infos dazu folgen.

Berech­tigung & Befreiung

Muss ich das Ticket nehmen?

Ja, alle Studie­renden der FHP müssen vom Grundsatz ein Ticket nehmen. Es gibt jedoch Ausnahmen – siehe die nächsten Punkte.

Welche Befrei­ungs­mög­lich­keiten gibt es?

  • Studie­rende, welche sich aufgrund ihres Studiums mindestens 3 Monate im Ausland aufhalten
  • Studie­rende, welche an zwei Hochschulen mit Deutschland-Semes­ter­ticket immatri­ku­liert sind, können sich von einem Ticket befreien lassen
  • Ex- oder Immatri­ku­lation, oder schwere Erkrankung im laufenden Semester (Fallab­hängig)
  • Studie­rende, welche aufgrund einer (zeitwei­ligen) Behin­derung im Semester keinen öffent­lichen Perso­nen­nah­verkehr nutzen können (Nachweis via ärztlichem Attest)

Trifft einer dieser Gründe zu, muss ein Antrag auf Befreiung parallel zum Zeitpunkt der Entrichtung des Semes­ter­bei­trages beim Studien- und Prüfungs-Service der FH Potsdam einge­reicht werden.

Folgende Studie­rende sind nicht berechtigt, das Ticket zu nehmen

  • Gästhörer:innen und Zweithörer:innen
  • Fernstu­die­rende
  • Schwer­be­hin­derte Menschen mit Merkzeichen H, Bl, G, aG, Gl und gültiger Wertmarke für den ÖPNV
  • Studie­rende in berufs­be­glei­tenden Studiengängen
  • Studie­rende, die nachweislich im Urlaubs- oder Auslands­se­mester sind
  • Teilzeit­stu­die­rende mit einem Leistungs­umfang von weniger als 15 ECTS
  • Studie­rende in Ergänzungs‑, Zusatz‑, Aufbau- und weiter­bil­denden Studiengängen

Ich erhalte bereits über meinen Job oder ander­weitig ein Deutschlandticket

Der Bezug eines Jobti­ckets oder ein bestehendes Deutsch­land­ticket ist kein Befrei­ungs­grund vom Deutsch­land­se­mes­ter­ticket. Sofern du zum Bezug des Semes­ter­ti­ckets berechtigt bist und dich nicht ander­weitig vom Deutsch­land­ticket befreien lassen kannst, bist du verpflichtet und berechtigt, das Deutsch­land­se­mes­ter­ticket zu beziehen. Am besten, du stornierst deinen anderen Deutsch­land­ticket-Vertrag. oder infor­mierst deinen Arbeit­geber, dass du ein Deutsch­land­ticket über deine Hochschule erhältst.

Kann ich die Semes­ter­ge­bühren ohne den Semes­ter­ticket-Beitrag überweisen?

Es ist nicht möglich, den Betrag zum Deutsch­land­se­mes­ter­ticket von den Semes­ter­ge­bühren abzuziehen. Bitte überweise den gesamten zu zahlenden Betrag laut Gebüh­ren­auf­stellung in MyCampus.

Kann ich mich vom Semes­ter­ticket befreien lassen, weil ich überall mit dem Auto hinfahre?

Die Nutzung eines PKW ist kein Befrei­ungs­grund vom Deutschlandsemesterticket.

Rückerstattung aus sozialen Gründen

Ich kann mir das Ticket nicht leisten

Eine Rückerstattung aus sozialen Gründen ist möglich. Dafür hat der AStA einen Sozial­fonds einge­richtet, durch den Studie­rende gefördert werden können, die sich das Ticket nicht leisten können.

zum Sozial­fonds