Für FaMIs der Fachrichtungen Archiv und Bibliothek gibt es nun eine pauschale Regelung für die Anrechnung außerhochschulischer Leistungen auf den jeweiligen Bachelorstudiengang. Der Beschluss des Prüfungsausschusses vom 03.09.2025 richtet sich insbesondere an FaMIs mit Berufserfahrung und studienbegleitender fachlicher Tätigkeit. Neben dem Abschluss der Ausbildung zum/zur Fachangestellte/n für Medien- und Informationsdienste gelten verschiedene Voraussetzungen für die Anrechnung bestimmter Module. Eine detaillierte Übersicht findet ihr hier zum Download.
Sollten die pauschalen Regelungen euren konreten Fall nicht abdecken, ist auch weiterhin eine Anrechnung außerhochschulisch erbrachter Leistungen nach Einzelprüfung durch den Prüfungsausschuss möglich. Eure Studiengangsleitungen können euch dazu beraten.
Euer
StuRa FB5