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Anrech­nungs­mög­lich­keiten für FaMIs

Für FaMIs der Fachrich­tungen Archiv und Bibliothek gibt es nun eine pauschale Regelung für die Anrechnung außer­hoch­schu­li­scher Leistungen auf den jewei­ligen Bache­lor­stu­di­engang. Der Beschluss des Prüfungs­aus­schusses vom 03.09.2025 richtet sich insbe­sondere an FaMIs mit Berufs­er­fahrung und studi­en­be­glei­tender fachlicher Tätigkeit. Neben dem Abschluss der Ausbildung zum/zur Fachangestellte/n für Medien- und Infor­ma­ti­ons­dienste gelten verschiedene Voraus­set­zungen für die Anrechnung bestimmter Module. Eine detail­lierte Übersicht findet ihr hier zum Download.

Sollten die pauschalen Regelungen euren konreten Fall nicht abdecken, ist auch weiterhin eine Anrechnung außer­hoch­schu­lisch erbrachter Leistungen nach Einzel­prüfung durch den Prüfungs­aus­schuss möglich. Eure Studi­en­gangs­lei­tungen können euch dazu beraten.

Euer

StuRa FB5