Für Studierende, die sich kein Semesterticket leisten können, hat der AStA einen Sozialfonds eingerichtet, durch den die Kosten des Semestertickets übernommen werden können.
Allgemeines
Wer kann einen Antrag stellen?
Studierende, die sich in einer finanziellen oder sozialen Härtesituation befinden, z. B. aufgrund von:
- Abschlussarbeit
- vorgeschriebenem, gering oder nicht vergütetem Praktikum
- fehlendem BAföG-Anspruch (z. B. wegen Alter, Status, Zweit- oder Teilzeitstudium)
- Schwangerschaft oder Elternschaft
- Behinderung oder Erkrankung
- hohen, nicht gedeckten medizinischen oder psychologischen Kosten
- oder vergleichbaren Härtefällen.
Einkommen, Bedarf und vorhandenes Vermögen werden bei der Prüfung berücksichtigt.
Wie hoch ist die Rückerstattung?
Je nach individueller Situation können 50%, 75% oder 100% des Semesterticketpreises bezuschusst werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage der Sozialfonds-Satzung durch die Härtefallkommission.
Ablauf der Antragstellung
- Antrag stellen: Reicht deinen Antrag mit Begründung fristgerecht ein.
- Unterlagen nachreichen: Fehlende Nachweise können bis zur jeweiligen Frist eingereicht werden.
- Bearbeitung: Während der Vorlesungszeit werden die Anträge geprüft.
- Entscheidung: Nach Ende der Vorlesungszeit wird die Härtefallkommission einberufen; diese entscheidet über die Anträge.
- Ergebnis: Du wirst nach der Entscheidung über das Ergebnis der Härtefallkommission informiert.
- Auszahlung: Bei einer Bewilligung wird die Rückerstattung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses auf dein Konto überwiesen.
Dokumente
| Title | Version | |
|---|---|---|
| Sozialfonds-Satzung der Studierendenschaft | 29.05.2024 | |
| Formular: Semesterticket | 23.06.2021 | |
| Formular: Betreuungsangebot |
Termine und Fristen
Erfahrungsgemäß werden die meisten Anträge erst gegen Ende der Frist eingereicht. Um eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen, bitten wir dich, die Anträge so schnell wie möglich nach Einzahlung des Semesterbeitrages einzureichen!
Sommersemester
Antragseingang bis zum 15. April
Die notwendigen Nachweise müssen vollständig bis zum 30. April vorliegen
Wintersemester
Antragseingang bis zum 15. Oktober
Die notwendigen Nachweise müssen bis zum 31. Oktober vorliegen
Für Studierende, die sich erstmalig an der Fachhochschule Potsdam immatrikulieren, gilt eine Fristverlängerung von 14 Tagen.
Kontakt
Ilja Miller
Sozialfondsbeauftragter