FB3: Bauin­ge­nieur­wesen

Der Fachbe­reich hat eine eigene Studie­ren­den­ver­tretung – der Studie­ren­denrat. Weitere studen­tische Vertreter*innen sind Teil des Fachbe­reichsrats, des Prüfungs­aus­schusses, in (Berufungs-)Kommissionen und im dezen­tralen Wahlvorstand.

StuRa

Der Studie­ren­denrat vertritt die Inter­essen der Studie­renden des Fachbe­reiches. Er ist erster Ansprech­partner bei Fragen oder Problemen rund um das Studium, bei Orien­tie­rungs­schwie­rig­keiten sowie Klausuren, und vermittelt zwischen Studie­renden, Lehrenden und dem Dekanat. Der StuRa fördert studen­tische Projekte, koordi­niert studen­tische Aktivi­täten und Veran­stal­tungen im Fachbe­reich und betreuut die Erstse­mester. Er besteht aus 3 bis 10 Studie­renden des Fachbe­reiches und tagt in der Regel einmal die Woche.

Team

StuRa3

Thore Block

StuRa3

Jannis Dochnahl

StuRa3

Lilly Heibel

StuRa3

Jan Philip Roza

StuRa3

Anneli Hannah Skuppin

Aktuelles

Termine

keine Veranstaltungen 

Aufgaben

Die Aufgaben der Studie­ren­denräte sind im Besonderen:

  1. die Beantragung, Verwaltung und Abrechnung der Finanzen der Studie­ren­den­schaft des Fachbe­reiches auf Grundlage der Finanz­ordnung der Studie­ren­den­schaft der FH Potsdam die Entsendung von Studie­renden in fachbe­reichs­in­terne Gremien, die nicht durch Direkt­wahlen besetzt werden
  2. die Entsendung von Mitgliedern der Studie­ren­denräte in die Schwer­punkte des AStA
  3. die Organi­sation der Vollver­sammlung der Studie­ren­den­schaft des Fachbe­reichs obliegt dem jewei­ligen Studie­ren­denrat. Die Antragsteller*in nen gemäß § 5 (4) sind zur Mitwirkung verpflichtet. Die jewei­ligen Studie­ren­denräte sind dazu verpflichtet, die Studie­ren­den­schaft auf die Vollver­sammlung und ihre thema­ti­schen Schwer­punkte aufmerksam zu machen und hierfür geeignete Werbung zu betreiben.
  4. Der StuRa kündigt seine Sitzungen öffentlich an und führt über diese Protokoll. Die Proto­kolle sind für alle Studie­renden online einsehbar.
  5. Im Falle eines unter­be­setzten Allge­meinen Studie­ren­den­aus­schusses, hat der StuRa, gemäß §7 (12), Mitglieder zu entsenden, die Schwer­punkte des AStA, bis zur nächsten offizi­ellen Wahl, übernehmen. Den kooptierten AStA Mitgliedern wer den bis zu ihrem Ausscheiden alle Rechte eines ständigen AStA Mitglieds zuteil. Sollte der StuRa mangels eigener Mitglieder o.ä. niemanden entsenden können, so gilt die Sonder­re­gelung zu §7 (12) als nichtig.

– Auszug § 8 (4) Die Studie­ren­denräte (StuRa), Satzung der Studie­ren­den­schaft (31.05.2023)

Dokumente

Kontakt

Sitzungszeit

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sturafb3

Vollver­sammlung der Studie­ren­den­schaft des Fachbereichs

In der Vollver­sammlung des Fachbe­reiches können alle Studie­renden des Fachbe­reichs Anträge stellen und sind rede- und stimm­be­rechtigt. Was hier entschieden wird, setzt der StuRa um. Die Vollver­sammlung der Studie­ren­den­schaft des Fachbe­reichs wird vom StuRa organi­siert und findet mindestens einmal im Jahr statt.

Du hast die Macht! – Aufgaben der Vollversammlung

Was macht der StuRa?
Der StuRa stellt euch aktuelle Projekte vor und präsen­tiert euch den Haushaltsplan. Das ist die ideale Gelegenheit, einen kriti­schen Blick auf unsere Arbeit zu werfen, uns mit Fragen zu löchern und eure Ideen einzubringen.

Studium und Campus
Im eigenen Studi­engang ist es manchmal schwer, über den Tellerrand hinaus den Überblick zu behalten. Aber im Bereich Studium und Lehre ist immer viel Bewegung. Wir fassen für euch die aktuellsten Entwick­lungen zusammen.

Wer bekommt euer Geld?
Ihr stimmt auf der Vollver­sammlung ab, was ihr mit eurem Semes­ter­beitrag unter­stützen möchtet. Welche Veran­staltung, welches Projekt bekommt wie viel Geld?

Hingehen und einbringen!
Studen­tische Vollver­samm­lungen nehmen zwischen zwei und vier Stunden in Anspruch. Es lohnt sich für euch, diese Zeit zu inves­tieren. Nie habt ihr so leicht so viel Einfluss auf euer Leben auf dem Campus, nie könnt ihr so leicht den Anschluss an aktuelle Themen an der Hochschule bekommen. Meldet euch während der Vollver­sammlung und erklärt euer Anliegen, stellt Fragen, disku­tiert mit dem StuRa und euren Kommiliton:innen.

Dokumente

Nächster Termin

keine Veranstaltungen 

Fachbe­reichsrat

Im Fachbe­reichsrat (FBR) werden Themen besprochen, die den gesamten Fachbe­reich betreffen. Der FBR wählt die Dekan:innen und Prodekan:innen, entscheidet über Studien- und Prüfungs­ord­nungen sowie über Berufungen.

Der FBR setzt sich aus Studie­renden, Professor:innen, wissen­schaft­lichen und nicht-wissen­schaft­lichen Mitarbeiter:innen des Fachbe­reichs zusammen. Die zwei studen­ti­schen Vertreter*innen haben einen Stimmen­anteil von 30%. Die Sitzungen finden einmal im Monat statt.

Studen­tische Vertreter:innen

FBR3

Laura Sophie Augenreich

FBR3

Luca Scheler

Prüfungs­aus­schuss

Der Prüfungs­aus­schuss ist für die Organi­sation der Prüfungen, ihre ordnungs­gemäße Durch­führung und für die Entscheidung in Prüfungs­an­ge­le­gen­heiten zuständig. Er achtet darauf, dass die Bestim­mungen der studi­en­gangs­be­zo­genen Ordnungen einge­halten werden.

Einem Prüfungs­aus­schuss eines Fachbe­reichs gehören jeweils an: drei studen­tische Vertreter:innen, vier Professor:innen, ein:e akade­mische Mitarbeiter:in und bei Bedarf beratende Mitglieder. Der Prüfungs­aus­schuss tritt mindestens einmal im Semester zusammen.

Dezen­traler Wahlvorstand

Der dezen­trale Wahlvor­stand führt die Wahlen der:des Vorsit­zenden des Fachbe­reichs­rates und der*des stell­ver­tre­tenden Vorsit­zenden sowie der:des Dekan:in, und Prodekan:innen des Fachbereichs.

Die Mitglieder des Wahlvor­stands werden vom Fachbe­reichsrat nach Status­gruppen gewählt. Einem Wahlvor­stand gehören an: ein:e studentische:r Vertreter:in, ein:e Professor:in, ein:e akademische:r Mitarbeiter:in und ein:e nicht-wissenschaftliche:n Mitarbeiter:in. Jede Gruppe wählt zudem eine:n Stellvertreter:in.

Zudem unter­stützt der dezen­trale Wahlvor­stand den zentralen Wahlvor­stand bei der Durch­führung der allge­meinen Wahlen.

Kommis­sionen

Berufungs­kom­mission

Für die Berufung einer neuen Professur wird eine Berufungs­kom­mission einge­setzt, die vom Fachbe­reichsrat gewählt wird. Diese Kommission sichtet Bewer­bungen, organi­siert Anhörungen und erstellt daraufhin einen Berufungs­vor­schlag in Form einer Berufungs­liste, die vom Fachbe­reichsrat und vom Senat beschlossen wird.

Als stimm­be­rech­tigte Mitglieder gehören der Berufungs­kom­mission an: mindestens ein:e studen­tische Vertreter:in, eine insgesamt die Mehrheit der Gruppe sichernde Anzahl an Professor:innen, mindestens eine externe sachver­ständige Person, mindestens ein Mitglied der akade­mi­schen Mitarbeiter:innen und eine von dem Präsidenten*der Präsi­dentin bestimmte Person, die keiner Status­gruppe zugerechnet wird.

Studi­en­kom­mission

Für die Studi­en­gänge des Fachbe­reichs können Studi­en­kom­mis­sionen einge­setzt werden. Auf Antrag der studen­ti­schen Mitglieder im Fachbe­reichsrat muss der Fachbe­reichsrat Studi­en­kom­mis­sionen einsetzen. Über die Zusam­men­setzung, Art und Umfang der Aufgaben der jewei­ligen Studi­en­kom­mission entscheidet der Fachbereichsrat.