Fachbe­reichs­über­greifend

Gremien wie der AStA, die Vollver­sammlung der Studie­ren­den­schaft und der Senat bestehen aus Studie­renden aller Fachbe­reiche und befassen sich mit hochschul­weiten Themen.

AStA

Der Allge­meine Studie­ren­den­aus­schuss (AStA) vertritt die Inter­essen aller Studie­renden und ist der erste Ansprech­partner bei Themen, die alle betreffen – egal ob Diskri­mi­nierung, Wohnungsnot, die Öffnungs­zeiten der Bibliothek oder das Mensa­essen. Er verhandelt Koope­ra­tionen wie das Semes­ter­ticket, Nextbike oder den Hochschul­sport. Neben der Erstellung des Haushalt­plans für die gesamte Studie­ren­den­schaft koordi­niert er hochschul­weite Projekte und fördert studen­tische Projekte. Der AStA besteht aus bis zu 10 Studie­renden aus allen Fachbe­reichen und trifft sich einmal die Woche.

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Aufgaben

Die Aufgaben der Studie­ren­den­schaft sind insbesondere:

  1. die Wahrnehmung der Inter­essen der Studierenden,
  2. die Förderung der politi­schen Bildung einschließlich des staats­bür­ger­lichen Verant­wor­tungs­be­wusst­seins und der Bereit­schaft ihrer Mitglieder zur aktiven Akzeptanz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschen­rechte auf der Grund lage der verfas­sungs­mä­ßigen Ordnung,
  3. die Förderung der geistigen und musischen Inter­essen ihrer Mitglieder, die Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschulen gem. § 3 BbgHG, insbe­sondere durch Stellung­nahmen zu hochschul- oder wissen­schafts­po­li­ti­schen Fragestellungen,
  4. die Unter­stützung ihrer Mitglieder bei der Errei­chung der Studienziele,
  5. die Unter­stützung der sozialen, kultu­rellen und fachlichen Belange ihrer Mitglieder,
  6. die Pflege der überre­gio­nalen und inter­na­tio­nalen Bezie­hungen der Studie­renden sowie die Förderung der Inklusion auslän­di­scher Studie­render und
  7. die Förderung des Sports im Rahmen des Hochschulsports.

– Auszug § 4 Aufgaben der Studie­ren­den­schaft, Satzung der Studie­ren­den­schaft (31.05.2023)

Branden­bur­gische Studierendenvertretung

Der AStA ist Mitglied in der Branden­bur­gi­schen Studie­ren­den­ver­tretung (BRANDSTUVE). Die Branden­bur­gische Studie­ren­den­ver­tretung ist der Zusam­men­schluss der Inter­es­sens­ver­tre­tungen der Studie­renden Branden­burgs. Ihr Ziel ist es, die Inter­essen ihrer Studie­ren­den­schaften gemeinsam, koordi­niert und schlag­kräftig im Land zu vertreten. Das im Hochschul­gesetz veran­kerte Gremium des Sprecher*innenrats nimmt die offizielle Vertretung nach außen wahr.

Dokumente

Anonymer Brief­kasten

Als Studierende:r der FH Potsdam kannst Du dich mit Fragen und Problemen an uns wenden. Lass uns wissen, wenn Dir im Studium etwas fehlt oder Du mit irgend­etwas nicht zufrieden bist. Wir geben unser Bestes, Dir den Rücken zu stärken.

Es steht dir grund­sätzlich frei, ob Du Dich namentlich oder anonym an uns wenden möchtest. In jedem Fall ist aber zumindest die Angabe eines Fachbe­reichs oder sogar Studi­en­ganges hilfreich für uns, um die Proble­matik richtig einzu­ordnen. Wir behandeln dein Anliegen in jedem Fall vertraulich.

Anonymer Brief­kasten AStA

Zuerst ein paar Rahmendaten:

Und jetzt dein Anliegen:

Kontakt

Sitzungszeit

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AStA der FH Potsdam
Kiepen­heu­er­allee 5
14469 Potsdam

Vollver­sammlung der Studierendenschaft

Die Vollver­sammlung ist das oberste beschluss­fas­sende Organ der Studie­ren­den­schaft. Alle Studie­renden der Hochschule können Anträge stellen und sind rede- und stimm­be­rechtigt. Was hier entschieden wird, setzt der AStA um. Die Vollver­sammlung der Studie­ren­den­schaft der gesamten Hochschule wird vom AStA organi­siert und findet einmal im Semester statt.

Du hast die Macht! – Aufgaben der Vollversammlung

Was macht der AStA?
Der AStA stellt euch aktuelle Projekte vor und präsen­tiert euch den Haushaltsplan. Das ist die ideale Gelegenheit, einen kriti­schen Blick auf unsere Arbeit zu werfen, uns mit Fragen zu löchern und eure Ideen einzubringen.

Studium und Campus
Im eigenen Studi­engang ist es manchmal schwer, über den Tellerrand hinaus den Überblick zu behalten. Aber im Bereich Studium und Lehre ist immer viel Bewegung. Wir fassen für euch die aktuellsten Entwick­lungen zusammen.

Wer bekommt euer Geld?
Ihr stimmt auf der Vollver­sammlung ab, was ihr mit eurem Semes­ter­beitrag unter­stützen möchtet. Welche Veran­staltung, welches Projekt bekommt wie viel Geld?

Hingehen und einbringen!
Studen­tische Vollver­samm­lungen nehmen zwischen zwei und vier Stunden in Anspruch. Es lohnt sich für euch, diese Zeit zu inves­tieren. Nie habt ihr so leicht so viel Einfluss auf euer Leben auf dem Campus, nie könnt ihr so leicht den Anschluss an aktuelle Themen an der Hochschule bekommen. Meldet euch während der Vollver­sammlung und erklärt euer Anliegen, stellt Fragen, disku­tiert mit dem AStA und euren Kommiliton:innen.

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Lehrver­an­stal­tungs­freiheit

Nach § 3 Abs 1 der Grund­ordnung der FH Potsdam besteht zur Vollver­sammlung Lehrver­an­stal­tungs­freiheit! Falls dies nicht der Fall sein sollte, sag uns bitte Bescheid an

Studentische:r Vizepräsident:in

Die studen­tische Vizeprä­si­dent­schaft ist die studen­tische Stimme in der Hochschul­leitung und Vermitt­lerin zwischen Studie­ren­den­schaft und Hochschulleitung.

sVP

Leo Blohm

Das Amt des studen­ti­schen Vizeprä­si­denten bzw. der studen­ti­schen Vizeprä­si­dentin ist eine Beson­derheit an deutschen Hochschulen. Bisher gibt es nämlich nur vier sVPs deutsch­landweit. Mit der Novel­lierung des Branden­bur­gi­schen Hochschul­ge­setzes wird sich dies bald ändern.

Umso größer und wichtiger ist die Ausübung dieses Amts: Als haupt­amt­liches Mitglied im Präsidium und der Ständigen Kommission für Studium und Lehre kann er:sie bei zentralen Entschei­dungen und Entwick­lungs­pro­zessen die Hochschule aktiv mitge­stalten und die Studie­renden vertreten. Hierfür nimmt der:die sVP regel­mäßig an Sitzungen der Hochschul­leitung und anderen Gremien teil und agiert als allge­meine Schnitt­stelle zwischen der Hochschul­leitung, den Fachbe­reichen und den Studierenden.

Die reguläre Amtszeit beginnt am 01.10. und endet am 30.09. des darauf­fol­genden Jahres.

Ehemalige studen­tische Vizepräsident:innen

Ehemalige sVPs

Luisa Vallbracht

sVP 2023/24

Ehemalige sVPs

Ludwig Schenk

sVP 2022/2023

Ehemalige sVPs

Elena Langner

sVP 2021/22

Ehemalige sVPs

Chris­topher Kostka

sVP 2020/2021

Ehemalige sVPs

Niko Ripka

sVP 2019/20

Ehemalige sVPs

Sascha Höver

sVP 2019

Ehemalige sVPs

Jenni Becker

sVP 2016 – 2019

Ehemalige sVPs

Jana Klaus­berger

sVP 2015/16

Ehemalige sVPs

Marcus Dreier

sVP 2013 – 2015

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Senat

Der Senat setzt sich aus Studie­renden, Professor:innen, wissen­schaft­lichen und nicht-wissen­schaft­lichen Mitarbeiter:innen aus allen Fachbe­reichen zusammen. Die drei studen­ti­schen Vertreter:innen haben einen Stimmen­anteil von 30%. Die Sitzungen finden einmal im Monat statt.

Im Senat sitzen drei studen­tische Vertreter:innen. Dort werden Themen besprochen, die die gesamte Hochschule betreffen. Der Senat wählt das Präsidium und entscheidet über Studien- und Prüfungs­ord­nungen sowie über Berufungen.

Studen­tische Vertreter:innen

Senat

Corinna Gerloff

Gremi­en­ver­net­zungs­treffen

Im Gremi­en­ver­net­zungs­treffen (GVT) kommen die studen­ti­schen Gremi­en­mit­glieder zusammen, um über fachbe­reichs­über­grei­fende Themen zu sprechen und sich zu vernetzen. Zudem infor­miert der AStA über seine aktuellen Themen­schwer­punkte. Das GVT kann über Projekt­an­träge ab einer Höhe von 800€ entscheiden.

Das GVT findet in der Regel einmal im Monat statt.

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Weitere zentrale Gremien

Ständige Kommission für Studium und Lehre (SKSL)

In der ständigen Kommission für Studium und Lehre sind drei Studie­rende vertreten. Einmal der:die studentische:r Vizeprä­si­dentin, eine Vertretung aus dem AStA (meistens der Schwer­punkt Studium und Lehre) und ein studen­ti­sches Mitglied, welches über den AStA vorge­schlagen wird. Der Senat wählt die Vertreter:innen.

Es werden über Studien- und Prüfungs­ord­nungen aller Studi­en­gänge, Studi­en­gangs­ord­nungen, Rahmen­ord­nungen und alles, was die Lehre betrifft, gesprochen.

Die SKSL findet im Semester jeden dritten Mittwoch im Monat statt.

Zentraler Wahlvor­stand

Der zentrale Wahlvor­stand ist für die Vorbe­reitung und Durch­führung von zentralen Wahlen zuständig, z.B. die allge­meinen Gremi­en­wahlen oder der Wahl des:der Präsident:in oder des:der Vorsit­zenden im Senat. Das studen­tische Mitglied wird im Senat von den studen­ti­schen Vertreter:innen für ein Jahr gewählt. Sie treffen sich meistens zweimal im Semester vor und nach den Gremienwahlen.

Den Wahlvor­stand gibt es auch dezentral, einmal pro Fachbe­reich. Dort sind die Mitglieder für die Vorbe­reitung und Durch­führung von Wahlen im Fachbe­reich zuständig. Das studen­tische Mitglied wird im Fachbe­reichsrat von den studen­ti­schen Vertreter*innen für ein Jahr gewählt.

Zentraler Wahlaus­schuss

Der zentrale Wahlaus­schuss überprüft die Arbeit des Wahlvor­standes. Das studen­tische Mitglied wird im Senat von den studen­ti­schen Vertreter*innen für ein Jahr gewählt. Sie treffen sich meistens zweimal im Semester vor und nach den Gremienwahlen.

Steuer­kreis Gesundheitsmanagement

Der Steuer­kreis des studen­ti­schen Gesund­heits­ma­nage­ments wird von der Gesund­heits­ma­na­gerin, der Assis­tentin der Kanzlerin, betreut. Im Austausch mit dem AStA und inter­es­sierten Studie­renden werden einmal pro Quartal Projekte konzi­piert und dann umgesetzt.

Das SMG ist, wie das betrieb­liche Gesund­heits­ma­nagement, in Zusam­men­arbeit mit der Techniker Kranken­kasse entstanden.